Im vergangenen Jahr veröffentlichte der BAI das Art. 8 Taxonomie VO-Template, das von alternativen Investment-GPs weit verbreitet genutzt wurde, um Taxonomiedaten an NFRD / Art. 8 Taxonomie VO-regulierte LPs wie Versicherungen, Pensionsfonds, Vermögensverwalter oder externe AIFMs zu liefern. Die Vorlage wurde auf Basis der Anforderungen von Anhang 10 und Anhang 12 Art. 8 der Taxonomie-VO entwickelt und wurde für die Berichterstattung im Jahr 2023 erstmals verwendet.
Während die Taxonomie-Anforderungen für das Berichtsjahr 2024 weitgehend unverändert blieben, wurden durch CSRD und ESRS zusätzliche Anforderungen eingeführt. Insbesondere müssen NFRD / CSRD-Investoren nun auch die finanzierten Treibhausgasemissionen (einschließlich Berechnungsmethoden, Datenqualität, Aufteilung nach Sektoren / (PCAF) Anlageklassen, Reduktionsziele bis 2050 sowie vermiedene Emissionen durch erneuerbare Energien) für ihre Fondsinvestitionen offenlegen.
In mehreren gezielten Workshops hat der BAI mit einer Expertengruppe, die für die Taxonomie- und CSRD-Offenlegungen in deutschen Versicherungsunternehmen verantwortlich ist, das BAI ESG Template konsultiert und das bestehende Taxonomie-Template um die neuen CSRD / ESRS-Datenpunkte erweitert.
Am 14. Oktober 2024 findet dazu noch ein Webinar statt, welches den regulatorischen Hintergrund erläutern, die Anforderungen aus der Perspektive der LPs beleuchten und das neue Template sowie entsprechende Leitlinien vorstellen wird. |