Sehr geehrte Damen und Herren,
aus dem breiten Spektrum an Legislativprozessen, die wir derzeit begleiten, dürfen wir hier an dieser Stelle zwei hervorheben, die für die Branche, aber auch für Investoren von besonderer Relevanz und Aktualität sind.
Zum einen den AIFMD-Review, der derzeit von Schweden in den wenigen verbleibenden Tagen der Ratspräsidentschaft mit Hochdruck vorangetrieben wird, bei dem allerdings jüngst im dritten politischen Trilog keine Einigung erzielt werden konnte. Beim Komplex Auslagerung gibt es weiterhin Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf die quantitativen Kriterien nach Artikel 24 sowie die Berichterstattungsanforderungen bei der Zulassung. Auch bei den geplanten Regelungen zu Darlehensfonds wird insbesondere die einschlägige Definition sehr kontrovers diskutiert und wir setzen uns weiterhin intensiv dafür ein, dass nur solche Fonds erfasst werden, deren Hauptstrategie darin besteht, Kredite zu vergeben, was allerdings noch nicht auf volle Zustimmung im Rat trifft. Gleiches gilt für den Einsatz von Leverage bei Kreditfonds im Hinblick auf die Berechnungsmethode, aber auch im Hinblick auf Obergrenzen für offene bzw. geschlossene Fonds. Auch beim Risikoselbstbehalt (2 Jahre oder 3-4 Jahre) wurden keine Fortschritte erzielt. Bei Gesellschafterdarlehen scheint sich zumindest ein Kompromiss dahingehend abzuzeichnen, dass diese – wie auch in Deutschland – ausgenommen werden. Weitere kontroverse Diskussionspunkte finden sich u.a. bei den Themen Verwahrstellenpass, White-Label-Dienstleistungen und unangemessene Kosten. Wir bringen uns hier weiterhin und intensiv, insbesondere über unsere Kontaktpersonen im Europaparlament und im Bundesfinanzministerium in den laufenden Prozess ein. Der nächste Trilog ist für den 26. Juni angesetzt.
Beim ZukunftsfinanzierungsG fanden bzw. finden aktuell diverse Gespräche auf Bundes- und Landesebene statt, in denen wir unsere Verbesserungsvorschläge und Petita, insbes. zur (investment-)steuerrechtlichen Flankierung, aber auch im Rahmen einer Überarbeitung der Anlageverordnung im Hinblick auf die erweiterten Anlagemöglichkeiten im Bereich Infrastruktur/Erneuerbare Energien im KAGB vorstellen. Hier ergeben sich vielfältige Wechselwirkungen und nur durch einen kohärenten Ansatz werden sich aus unserer Sicht die entsprechenden Zielsetzungen gem. Referentenentwurf erreichen lassen. In diese Gespräche auf ministerieller und politischer Ebene sind diverse Vertreter aus den BAI-Fachausschüssen involviert. Der Regierungsentwurf ist weiterhin recht vage für den Sommer angekündigt. Der Zeitplan dürfte nicht unmaßgeblich von der Einbeziehung etwaiger steuerlicher Themen abhängen, ggf. werden diese auch erst im nächsten Jahressteuergesetz aufgegriffen.
Zu beiden Legislativprozessen halten wir Sie natürlich auch auf unserer Mitgliederplattform weiter auf dem Laufenden.
Wir wünschen eine informative und erkenntnisreiche Lektüre!
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