Sehr geehrter Herr Busch,
in der gestern versendeten Stellungnahme zum Entwurf eines Zukunftsfinanzierungsgesetz begrüßen wir die Initiative des BMF und des BMJ die Leistungsfähigkeit des deutschen Kapitalmarkts zu stärken und die Attraktivität des deutschen Finanzstandortes als Teil eines starken Finanzplatzes Europa zu erhöhen. Derartige Stärkungen und Verbesserungen sind auch zwingend erforderlich, um die Finanzierung insbesondere von Start-ups, Wachstumsunternehmen und KMUs zu erleichtern, dürfen und sollten aber natürlich nicht auf diese Segmente beschränkt werden. Neben diesen Segmenten müssen insbesondere auch Infrastrukturinvestitionen in Deutschland – und Europa – deutlich gesteigert und vereinfacht werden, und zwar nicht nur mit Blick auf das Infrastruktursubsegment Erneuerbare Energien, welches besonderes Augenmerk im Entwurf erfährt.
Im Grundsatz enthält der Entwurf des ZuFinG aus unserer Sicht wichtige Impulse, mit denen die genannten Zielsetzungen erreicht werden können, insbesondere auch mit Blick auf Investitionen in den Bereichen Digitalisierung und Klimaschutz. Gleichzeitig möchten und müssen wir aber konstatieren, dass weitere Impulse und Maßnahmen erforderlich sind. Hier möchten wir insbesondere folgende Aspekte hervorheben:
Der angestrebte verbesserte Zugang zum Kapitalmarkt bzw. die verbesserte Aufnahme von Eigenkapital für Start-ups, Wachstumsunternehmen und KMUs, aber auch Infrastrukturprojekte, muss durch Anpassungen des steuerlichen und regulatorischen Rahmens für Investoren gespiegelt werden. Nur wenn Regulatorik und Steuerregime auf Unternehmens-/Projektebene auf der einen Seite und Investorenebene auf der anderen Seite ineinandergreifen, werden derartige zukunftssichernde Investitionen in dem notwendigen und gewünschten Umfang erfolgen. Mit Blick darauf müssen daher
- zum einen weitere, über die im Entwurf bislang vorgeschlagenen Änderungen im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) erfolgen,
- zum anderen müssen diese Änderungen durch korrespondierende Regelungen
- im Investmentsteuerrecht (InvStG),
- in der Verordnung über die Anlage des Sicherungsvermögens von Pensionskassen, Sterbekassen und kleinen Versicherungsunternehmen (AnlV) und schließlich
- im Handelsgesetzbuch (HGB) flankiert werden.
AIFs und die dahinterstehenden institutionellen Anleger, aber auch zunehmend Privatanleger, spielen bei der Finanzierung der vorgenannten Unternehmen, Infrastrukturprojekte, etc. nicht nur bei der Eigenkapital-, sondern auch verstärkt bei der Fremdkapitalfinanzierung (!) eine zentrale Rolle, so dass deren regulatorischen und steuerrechtlicher Rahmen in diesem Gesetzesvorhaben stärker einbezogen werden muss.
Vor diesem Hintergrund enthält diese Stellungnahme über die bisher vorgeschlagenen Maßnahmen hinaus gezielt Impulse für eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Fondsstandorts Deutschland als tragende Säule des Finanzplatzes, so dass dadurch auch die Investitions- und Anlagetätigkeit deutscher, aber auch ausländischer Investoren in Deutschland und Europa weiter erhöht wird. Nur so wird sich im Übrigen Deutschland auch als führender Sustainable Finance Standort etablieren.
Ein wichtiger und notwendiger Schritt für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes bzw. Fondsstandortes ist in jedem Fall die in Art. 17 vorgeschlagene Änderung von § 4 Nr. 8 h UstG, für die wir seit Jahren eintreten. Daran anknüpfend haben wir Anmerkungen und Petita zusammengestellt, die – basierend auf den Vorschlägen des Referentenentwurfs, aber auch darüber hinaus – den steuerlichen und Regulierungsrahmen für alternative Investmentfonds und deren Investoren weiter verbessern und im europäischen bzw. internationalen Kontext stärken.
Die Stellungnahme finden Sie in unserem Mitgliederportal und auch auf unserer Homepage. Neben dem Beitrag zum Zukunftsfinanzierungsgesetz finden Sie auch noch weitere spannende Beiträge, welche auch vorab in unserem Mitgliederportal publiziert wurden.
Wir wünschen eine informative und erkenntnisreiche Lektüre!
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